Gemeinde Heiligenberg

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Die Sonne über dem Bodensee

GENIEßEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Geräte- und Maschinenlärmverordnung

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BimSchV, die so genannten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) ist am 06.09.2002 in Kraft getreten.

Mit ihr hat der Bundesgesetzgeber eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen bis hin zu Gartengeräten, und legt für jede Geräte- und Maschinenart explizit die zulässigen Nutzungszeiten fest. Grundsätzlich dürfen alle in der Verordnung aufgezählten Geräte an Werktagen von 7 bis 20 Uhr durchgehend benutzt werden, lediglich für einige besonders laute Geräte ohne Umweltzeichen (z.B. Laubbläser und –sauger) gelten auch an Werktagen weiterhin zeitliche Einschränkungen.

Für 57 Maschinen und Geräte wurden durch die BImSchV abschließende Regelungen zu den Betriebszeiten bzw. Ruhezeiten festgesetzt. Sie können durch die Ortspolizeiverordnung nicht mehr geändert werden. Damit können für diese Geräte auch keine Mittagspausenregelungen in der Ortpolizeiverordnung mehr getroffen werden. Bisherige Regelungen, wie auch in unserer Polizeiverordnung der Gemeinde Heiligenberg verlieren aufgrund des höherrangigen Rechts Ihre Wirksamkeit.

Als Luftkurort hat Heiligenberg mit der Neufassung der Polizeiverordnung 2015 von der Möglichkeit in § 19 des Kurortegesetzes für Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und in § 5 der Polizeiverordnung eine Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr festgesetzt. Diese gilt allerdings nur in der besonders geschützten Umgebung von Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen sowie von Altersheimen. Im restlichen Gemeindegebiet gilt die Mittagsruhe nur für die nicht von der BimSchV erfassten manuellen Arbeiten wie Hämmern, Sägen, Holzspalten oder für das Ausklopfen von Teppichen, Betten Matratzen usw.

Insgesamt ist mit der Bundesregelung aus Sicht des Lärmschutzes eine Verschlechterung eingetreten, weil für die 57 Geräte und Maschinen die Mittagsruhe entfallen ist, die in Baden-Württemberg in den Kommunen weitgehend eingeführt war.

Im Sinne einer guten und angenehmen Nachbarschaft bitten wir die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und Angrenzer auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Über die nachfolgenden Links können der Wortlaut der Geräte- und Maschinenlärmverordnung sowie eine tabellarische Übersicht der 57 Geräte und Maschinen und deren erlaubte Nutzungszeiten als PDF-Dateien heruntergeladen werden.


Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BimSchV)

Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte und Maschinen

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