Rechtswirksame Amtliche Bekanntmachungen finden Sie ab dem 01. Oktober 2022 unter dieser Rubrik.
Eine Ausnahme hiervon bilden die amtlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen, die aus rechtlichen Gründen weiterhin im Amtsblatt der Gemeinde Heiligenberg rechtswirksam öffentlich bekanntgemacht werden. Ergänzende Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Homepage hier und zu laufenden Bauleitplan- bzw. Bebauungsplanverfahren hier.
Ein Widerspruch gegen Satzungen kann gem. § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden.
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets „Tobel“
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Bodenseekreis beabsichtigt zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Quellfassungen „Waldquelle links, rechts + nördlich“, „Schwedenschanze“, „Obere Dobelquelle“, „Hangquelle“ und „Felsenquelle“ ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Davon betroffen sind Teilflächen der Gemeinde Frickingen und der Gemeinde Heiligenberg. Die Abgrenzung des neu geplanten Schutzgebietes ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.
Der Entwurf der Rechtsverordnung und die Karten mit der genauen Abgrenzung im Maßstab 1:2.500, 1:10.000 und 1:25.000 liegen in der Zeit
vom 28.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025
an folgenden Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus:
Die ausliegenden Unterlagen werden in dieser Zeit zusätzlich auf folgenden Internetseiten bereitgestellt:
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist ausschließlich beim Landratsamt Bodenseekreis, - Amt für Wasser- und Bodenschutz -, AlÂbrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Bedenken und Anregungen bleiben unberücksichtigt.
Landratsamt Bodenseekreis
- Amt für Wasser- und Bodenschutz –