Gemeinde Heiligenberg

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Die Sonne über dem Bodensee

GENIEßEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Heiligenberg

Rechtswirksame Amtliche Bekanntmachungen finden Sie ab dem 01. Oktober 2022 unter dieser Rubrik.

Eine Ausnahme hiervon bilden die amtlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen, die aus rechtlichen Gründen weiterhin im Amtsblatt der Gemeinde Heiligenberg rechtswirksam öffentlich bekanntgemacht werden. Ergänzende Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Homepage hier und zu laufenden Bauleitplan- bzw. Bebauungsplanverfahren hier.

Ein Widerspruch gegen Satzungen kann gem. § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. 

Amtliche Bekanntmachungen vom 13. März 2025 (KW 11)

Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands "Obere Salemer Aach" am 02. April 2025


 

Amtliche Bekanntmachungen vom 20. Februar 2025 (KW 8)

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Bodenseekreis - Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung für die Festsetzung des Wasserschutzgebiets "Tobel"

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Bodenseekreis - Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung für die Festsetzung des Wasserschutzgebiets "Tobel"

 

Festsetzung eines Wasserschutzgebiets „Tobel“        

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Bodenseekreis beabsichtigt zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Quellfassungen „Waldquelle links, rechts + nördlich“, „Schwedenschanze“, „Obere Dobelquelle“, „Hangquelle“ und „Felsenquelle“ ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Davon betroffen sind Teilflächen der Gemeinde Frickingen und der Gemeinde Heiligenberg. Die Abgrenzung des neu geplanten Schutzgebietes ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.

Der Entwurf der Rechtsverordnung und die Karten mit der genauen Abgrenzung im Maßstab 1:2.500, 1:10.000 und 1:25.000 liegen in der Zeit

vom  28.02.2025  bis  einschließlich  31.03.2025

an folgenden Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus:

  • Gemeindeverwaltung Frickingen, Kirchstr. 7, 88699 Frickingen
  • Gemeindeverwaltung Heiligenberg, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg
  • Landratsamt Bodenseekreis – Amt für Wasser- und Bodenschutz – Zimmer Nr. Z 410, Albrechtstr. 77, 88045 Friedrichshafen

Die ausliegenden Unterlagen werden in dieser Zeit zusätzlich auf folgenden Internetseiten bereitgestellt:

  • Gemeinde Heiligenberg (www.heiligenberg.de) unter der Rubrik „Bürger - Rathaus & Service – Amtliche Bekanntmachungen“
  • Landratsamt Bodenseekreis (www.bodenseekreis.de) unter der Rubrik „Umwelt-Landnutzung - Wasser“

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist ausschließlich beim Landratsamt Bodenseekreis, - Amt für Wasser- und Bodenschutz -, Al­brechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Bedenken und Anregungen bleiben unberücksichtigt.

Landratsamt Bodenseekreis

- Amt für Wasser- und Bodenschutz –

 

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