Rechtswirksame Amtliche Bekanntmachungen finden Sie ab dem 01. Oktober 2022 unter dieser Rubrik.
Eine Ausnahme hiervon bilden die amtlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen, die aus rechtlichen Gründen weiterhin im Amtsblatt der Gemeinde Heiligenberg rechtswirksam öffentlich bekanntgemacht werden. Ergänzende Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Homepage hier und zu laufenden Bauleitplan- bzw. Bebauungsplanverfahren hier.
Ein Widerspruch gegen Satzungen kann gem. § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden.
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Der Gemeinderat der Gemeinde Heiligenberg hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.
Die Liste liegt in der Zeit vom 05. Juni bis 09. Juni 2023 im Rathaus Heiligenberg, Schulstr. 5, Zimmer 4 EG, Hr. Sing, zur Einsichtnahme für jedermann auf.
Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auslegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch gegen die Liste erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Heiligenberg 01. Juni 2023
gez. Lehmann, Bürgermeister