Unter dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bequem über das Internet zu beantragen. Sie werden durch den Link auf eine externe Seite der Datenzentrale Baden-Württemberg umgeleitet.
Bitte halten Sie für den Antrag Ihre Wahlbenachrichtigung bereit. Zur eindeutigen Identifikation müssen Sie in dem Wahlscheinantrag Angaben machen, die nur in Ihrer Wahlbenachrichtigung enthalten sind (z.B. Wahlbezirk und Wählernummer). Sie können die Briefwahlunterlagen an Ihre Meldeanschrift in Heiligenberg oder an eine beliebige Adresse im In- oder Ausland schicken lassen (bitte die Postlaufzeiten beachten!). Bei Versand der Briefwahlunterlagen an eine vom Wohnsitz abweichende Adresse im In- oder Ausland senden wir automatisch eine entsprechende Kontrollmitteilung an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes in Heiligenberg.
Da die Stimmzettel voraussichtlich erst in der KW 6 (03. - 07.02.2025) bei uns angeliefert werden, kann der Versand frühestens ab diesem Zeitraum erfolgen. Wir bitten Sie daher dringend von Rückfragen zum Verbleib der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Sollten jedoch vor dem 03.02.2025 beantragte Briefwahlunterlagen nicht bis spätestens 12.02.2025 bei Ihnen eingetroffen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung. (Tel.: 07554/9983-11).
Dieser Link ist aktiv bis Donnerstag 20.02.2025, 10 Uhr, da nach diesem Zeitpunkt eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen auf dem Postweg nicht mehr garantiert werden kann.
Wir bitten dringend darum, den Briefwahlantrag online ausschließlich über diesen gesicherten Link und nicht über private oder kommerzielle Anbieter wie z.B. "Briefwahl-Beantragen.de" zu stellen. Ihre persönlichen Daten werden dabei auf nicht gesicherten Datenwegen weitergeleitet und es besteht die Gefahr, dass die von dieser Homepage erzeugte Mail von unseren Sicherheitssystemen ausgefiltert wird oder nicht rechtzeitig bei uns eintrifft.
Wegen der extrem kurzen Fristen für den Versand und die Rücksendung der Briefwahlunterlagen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit der direkten Stimmabgabe im Bürgerbüro bei Abholung der Briefwahlunterlagen besteht.
Wahllokale
Da der Wahltag auf das Wochenende der traditionellen Bunten Abende des Narrenvereins Wolkenschieber fällt, stehen für die Bundestagswahl die üblichen Wahllokale für die Wahlbezirke Heiligenberg-Nord und Heiligenberg-Süd im Sennhof am Schloss nicht zur Verfügung.
Für den Wahlbezirk 01 Heiligenberg-Nord wird das Wahllokal im Kindergarten „Zum Guten Hirten“, Berenbachweg 1, in der Turnhalle eingerichtet, für den Wahlbezirk 02 Heiligenberg-Süd im Alten Rathaus, Pfullendorfer Straße 1, im Öffentlichen Raum im EG (Zugang über den Hof neben der Bushaltestelle Pfullendorfer Straße).
Der Zugang zu beiden Wahllokalen wird entsprechend ausgeschildert, sie sind rollstuhlgerecht erreichbar. Wenn Sie mit dem PKW kommen, stehen am Alten Rathaus nur eine sehr begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Beim Kindergarten ist zwingend die dort geltende Einbahnstraßenregelung zu beachten: Zufahrt ausschließlich über die L201 (Pfullendorfer Straße), Abfahrt ausschließlich über die Ziegelhalde.
Für die Wahlbezirke 03 Wintersulgen und 04 Hattenweiler sind die Wahllokale unverändert und wie gewohnt im Gemeindehaus bzw. im Dorfgemeinschaftshaus im jeweiligen Saal.
In der Wahlbenachrichtigung, die bereits bei Ihnen eingegangen sein sollten, ist noch einmal explizit aufgeführt, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimmen abgeben können. Wir bitten dies zu beachten.
Briefwahl
Da es sich um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt wurden alle mit der Wahl zusammenhängenden Fristen extrem verkürzt. Der Bundes- und der Landeswahlausschuss kann demnach erst am 30.01.2025 endgültig über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Somit kann frühestens am 31.01.2025 die Druckfreigabe für die Stimmzettel erfolgen.
Die vom Kreiswahlleiter des Wahlkreises 293 – Bodensee beauftragte Druckerei hat zugesagt, dass die Auslieferung der Stimmzettel an die Wahlämter der Kommunen in der KW 6 (03. – 07.02.2025) erfolgen wird. Wann die Stimmzettel genau bei uns vorliegen können wir allerdings derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen.
Für die Briefwahl haben diese Umstände die folgenden Auswirkungen:
Voraussichtlich am 21.01.2025 werden von unserem Rechenzentrum die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Ab 22.01.2025, 0 Uhr bis einschließlich 20.02.2025, 10 Uhr schalten wir auf der Homepage der Gemeinde im Bereich „Bürger“ den Link für die Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen frei. Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung vorliegen haben, können damit die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wegen der knappen Fristen empfehlen wir dringend die Onlinebeantragung zu nutzen! Dies ist für Sie und für uns der schnellste, sicherste und effektivste Weg. Selbstverständlich stehen Ihnen dennoch auch die konventionellen „analogen“ Wege zur Antragstellung offen.
Wenn Sie sich für eine Onlinebeantragung entscheiden bitten wir dringend darum ausschließlich den auf unserer Homepage angebotenen Service zu nutzen und auf keinen Fall das Angebot irgendwelcher privater oder kommerzieller Anbieter im Internet. Bei diesen Anbietern ist weder die rechtskonforme Antragstellung noch eine geschützte, sichere Datenübertragung an uns gewährleistet. Außerdem kann es bei diesen Angeboten zu einer zeitverzögerten Übertragung des Antrags an uns kommen.
Wie bereits erwähnt, werden die Stimmzettel erst im Lauf der KW 6 bei uns eintreffen. Erst wenn diese bei uns vorliegen können wir die bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge abschließend bearbeiten und die Wahlunterlagen an Sie versenden.
Wir bitten Sie daher von Rückfragen abzusehen, wenn Sie vor dem 03.02. die Briefwahl beantragt haben und bis 11.02.2025 noch keine Unterlagen erhalten haben. Sollten allerdings bis 13.02.2025 die vor dem 03.02. beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht bei Ihnen eingegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt der Gemeinde unter 07554 / 998311 oder per Mail in Verbindung.
Abschließend möchten wir noch auf die Möglichkeit hinweisen, dass bei direkter Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus gleich vor Ort die Stimmabgabe möglich ist.