Gemeinde Heiligenberg

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Die Sonne über dem Bodensee

GENIEßEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Anbieter im Sinne des TMG bzw. RStV ist die
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Die Gemeinde Heilligenberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Denis Lehmann. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG): Denis Lehmann (Anschrift wie oben).

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG):
DE 146 961 602

Realisierung

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Münchner Str. 15
89073 Ulm

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Heiligenberg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Homepage der Gemeinde Heiligenberg.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a.) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        

Anforderung Nicht-Text-Inhalt

Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext). Diesen können sich beispielsweise blinde Menschen mit einem Screenreader vorlesen lassen, um auf diese Weise die Inhalte, die keine Texte sind, wahrzunehmen.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Anforderung Info und Beziehungen

Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen. Wenn solche Elemente korrekt eingesetzt werden, helfen sie, die visuelle Darstellung auch programmtechnisch durch einen Screenreader zu erkennen. Tabellen benötigen beispielsweise programmtechnisch erkennbare Spalten- oder Zeilenüberschriften.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Anforderung Kontrast (Minimum)

Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen. Dies ist bei Schriftgrößen unter 24 Pixel (beziehungsweise 18,7 Pixel bei fetter Schrift) bei einem Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 oder größer der Fall. Bei größeren Schriften muss das Kontrastverhältnis 3 zu 1 oder größer betragen.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Anforderung Tastatur

Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe (sogenannte Hand-Auge-Koordination), d. h. ausschließlich mit der Tastatur, bedient werden können. Dies ermöglicht auch blinden oder motorisch eingeschränkten Menschen die Bedienung.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Anforderung Blöcke überspringen

Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche einer Webseite, wie etwa die Navigation oder die Suche, müssen übersprungen werden können. Dies ermöglicht beispielsweise blinden Menschen, die Webseite leicht zu überblicken und gezielt auf die Inhalte zuzugreifen, die sie interessieren.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Anforderung Linkzweck (im Kontext)

Das Ziel oder der Zweck von Links müssen aus dem verlinkten Linktext hervorgehen oder aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar sein. Sind die Links aussagekräftig in diesem Sinne, können blinde Menschen, die sie sich mit einem Screenreader vorlesen lassen, leicht entscheiden, ob sie einem Link folgen möchten.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Anforderung Syntaxanalyse

Die verwendete Programmiersprache muss korrekt eingesetzt werden. Eine korrekte Programmierung erleichtert die Nutzung von Browsern und Screenreadern. Das Ergebnis einer Untersuchung des Programmcodes (sogenannter Quellcode) muss fehlerfrei sein.

Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

b. Unverhältnismäßige Belastung   

Auf Grund Mangel an personellen und finanziellen Kapazitäten innerhalb unserer Organisation konnten die rechtlichen Anforderungen an unseren Internetauftritt bislang noch nicht erfüllt werden. Für eine komplette inhaltliche und technische Überarbeitung des Internetauftritts sind nunmehr Mittel bereitgestellt. Die Überarbeitung ist bereits in Auftrag gegeben und soll bis etwa Mitte 2026 abgeschlossen sein.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.10.2025 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit dieser Homepage können per Mail an das Hauptamt der Gemeinde Heiligenberg unter hauptamt(@)heiligenberg.de gerichtet werden. Bitte sehen Sie von Meldungen zu den zuvor beschriebenen Mängeln ab. Diese sind bereits bekannt und die Behebung ist bereits in Bearbeitung. Meldungen zu diesen bekannten Mängeln binden bei uns Kapazitäten und tragen zu einer Verzögerung der Behebung bei.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 


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Urheberrecht

Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken und Bilder sind, soweit nicht anders angegeben, urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke ohne Genehmigung nicht verbreitet werden.
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