





Rechtswirksame Amtliche Bekanntmachungen finden Sie ab dem 01. Oktober 2022 unter dieser Rubrik.
Eine Ausnahme hiervon bilden die amtlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen, die aus rechtlichen Gründen weiterhin im Amtsblatt der Gemeinde Heiligenberg rechtswirksam öffentlich bekanntgemacht werden. Ergänzende Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Homepage hier und zu laufenden Bauleitplan- bzw. Bebauungsplanverfahren hier.
Ein Widerspruch gegen Satzungen kann gem. § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden.

Die Entscheidung mit Begründung liegt vom 29. November 2025 bis zum 12. Dezember 2025 zur Einsicht im Umweltschutzamt, Albrechtstraße 77, 3. OG, Zimmer Z 307, während der Dienststunden aus. Um telefonische Voranmeldung (07541/204-5466) wird gebeten.
Die Entscheidung mit Begründung wird zudem auf der Internetseite des Landratsamt Bodenseekreis (www.bodenseekreis.de) in der Rubrik „Bekanntmachungen“ im selben Zeitraum veröffentlicht.