Unter dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bequem über das Internet zu beantragen. Sie werden durch den Link auf eine externe Seite der Datenzentrale Baden-Württemberg umgeleitet.
Bitte halten Sie für den Antrag Ihre Wahlbenachrichtigung bereit. Zur eindeutigen Identifikation müssen Sie in dem Wahlscheinantrag Angaben machen, die nur in Ihrer Wahlbenachrichtigung enthalten sind (z.B. Wahlbezirk und Wählernummer). Sie können die Briefwahlunterlagen an Ihre Meldeanschrift in Heiligenberg oder an eine beliebige Adresse im In- oder Ausland schicken lassen (bitte die Postlaufzeiten beachten!). Bei Versand der Briefwahlunterlagen an eine vom Wohnsitz abweichende Adresse im In- oder Ausland senden wir automatisch eine entsprechende Kontrollmitteilung an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes in Heiligenberg.
Da die Stimmzettel voraussichtlich erst in der KW 6 (03. - 07.02.2025) bei uns angeliefert werden, kann der Versand frühestens ab diesem Zeitraum erfolgen. Wir bitten Sie daher dringend von Rückfragen zum Verbleib der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Sollten jedoch vor dem 03.02.2025 beantragte Briefwahlunterlagen nicht bis spätestens 12.02.2025 bei Ihnen eingetroffen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung. (Tel.: 07554/9983-11).
Dieser Link ist aktiv bis Donnerstag 20.02.2025, 10 Uhr, da nach diesem Zeitpunkt eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen auf dem Postweg nicht mehr garantiert werden kann.
Wir bitten dringend darum, den Briefwahlantrag online ausschließlich über diesen gesicherten Link und nicht über private oder kommerzielle Anbieter wie z.B. "Briefwahl-Beantragen.de" zu stellen. Ihre persönlichen Daten werden dabei auf nicht gesicherten Datenwegen weitergeleitet und es besteht die Gefahr, dass die von dieser Homepage erzeugte Mail von unseren Sicherheitssystemen ausgefiltert wird oder nicht rechtzeitig bei uns eintrifft.
Wegen der extrem kurzen Fristen für den Versand und die Rücksendung der Briefwahlunterlagen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit der direkten Stimmabgabe im Bürgerbüro bei Abholung der Briefwahlunterlagen besteht.