Gemeinde Heiligenberg

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Die Sonne über dem Bodensee

GENIEßEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ausschreibung Jahresprogramm 2025
 
Das Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat am 31.05.2024 das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
 
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
 
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
 
Wo liegen die Förderschwerpunkte 2025?
 
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
 
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
 
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
 
Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.



Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Gemeinde zu stellen. MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2025 umgesetzt und davor nicht begonnen werden.
 
Für die Antragstellung von privaten Projekten sind folgende Unterlagen (1-fach Papierform / 1-fach digital als PDF) bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens 30. August 2024 vollständig vorzulegen:
 

  • Projektbeschreibung bei Förderungen im Förderschwerpunkt Wohnen nach Formblatt 3 und 4
  • Nutzungskonzeption bei Förderungen im Förderschwerpunkt Wohnen
  • Projektbeschreibung für privat-gewerbliche Vorhaben nach Formblatt 5
  • Einsatz CO2 speichernde Baustoffe (bei überwiegendem Bau mit Holz) – Formblatt 9
  • ausführliche schriftliche Projektdarstellung mit Dokumentation (Fotos)
  • vollständige aussagekräftige Planunterlagen (entsprechend Bauantrag)
  • Kostenberechnung (DIN 276) nach Formblatt Regierungspräsidium Tübingen

 
Die Vorlagefrist ist zwingend einzuhalten.
 
Es wird gebeten sich im Vorfeld einer Antragstellung mit der Gemeindeverwaltung, Herr Irmler (Tel. 07554/9983-16 oder E-Mail: Finanzverwaltung(@)Heiligenberg.de) in Verbindung zu setzen.
 
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.
 
Die aktuellen Formblätter sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abrufbar.
 

Weitere Informationen