Gemeinde Heiligenberg

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Die Sonne über dem Bodensee

GENIEßEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Neues Landesgaststättengesetz seit 01.01.2026

Neues Landesgaststättengesetz seit 01.01.2026

An 12. November 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen. Das neue LGastG ist am 01. Januar 2026 in Kraft getreten.

 

Mit dem neuen LGastG entfallen die bisherigen Genehmigungspflichten insbesondere bei Vereinsveranstaltungen. Folglich wird für die Bewirtung keine Gaststättenerlaubnis oder Gestattung mehr benötigt. Das bisherige Genehmigungsverfahren für Gestattungen wird nun durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.

Die Ausübung eines Gaststättengewerbes vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Fasnacht, Vereinsfeste, Straßenfeste usw.) ist grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde anzuzeigen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular, das Sie vorübergehend hier im Anschluss an diesen Text oder dauerhaft auf unserer Homepage unter "Rathaus & Service / Virtuelles Rathaus / Formulare" finden. (Tipp: diesen Link als Favorit abspeichern).

Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur dann, wenn auf der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.

 

Der vorübergehende Betrieb eines Gaststättengewerbes trotz unvollständiger, verspäteter oder unterbliebener Anzeige ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 LGastG eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit!

Weitere wichtige Hinweise zum neuen LGastG finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

 

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