Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Eine Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 3 - 6 Wochen.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Da sich aber gerade Säuglinge und Kleinkinder innerhalb kurzer Zeit recht stark äußerlich verändern, kann es sein, dass das Dokument bereits vor Ablauf seine Gültigkeit verliert.
Gerne beraten wir Sie im Bürgerbüro zu den Möglichkeiten, den Kosten und welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden.
Ihr Team aus dem Bürgerbüro
Melanie Fritz und Diana Ott
Tel. 07554/9983-11
Fax: 07554/9983-511
Email: ema(@)heiligenberg.de