Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.
Aufhebung zum 01. März 2023
Nach wie vor bis Anfang April gültig bleibt die Bundesverordnung zur Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen sowie für Besucher in Einrichtungen der Alten- und Gesundheitspflege.