Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird!
Dazu mussten erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese liegen seit dem 01. Juli 2022 vor. Im Juni 2022 wurden die GrundstücksÂeigentümer*innen von den Finanzbehörden durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Aktuell erhalten die Grundstückseigentümer*innen schriftliche Aufforderungen der Finanzbehörden zur Abgabe der Feststellungserklärung. Erst wenn diese Daten alle bei den Finanzbehörden vorliegen, werden die neuen Grundsteuermessbescheide erlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de
Auf dieser Homepage werden zwischenzeitlich auch Ausfüllhilfen zur Erklärungsabgabe bereitgestellt. Darüber hinaus steht ein Erklärvideo zur Verfügung, das unter diesem Link direkt abgerufen werden kann.
Was | Wer | Wie | Wann |
Neue Bodenrichtwerte (Stand 01.01.22) zur Verfügung stellen | Gemeinsamer Gutachterausschuss Linzgau-Gehrenberg | Über das Onlineportal BORIS-BW | Ab 01.07.2022 |
Feststellungserklärung an das Finanzamt melden | Eigentümer | Online über ELSTER - nur in Ausnahmefällen per Papier möglich | Ab 01.07.2022 - Oktober 2022 |
Berechnung neuer Einheitswert und Messbetrag | Finanzämter | Auf Grundlager der Feststellungserklärung des Eigentümers | Sobald die Daten vorliegen |
Anpassung der Hebesätze | Steuerverwaltung der Kommune | Gemeinderatsbeschluss | Voraussichtlich ab 2024 |
Neue Grundsteuerberechnung | Steuerverwaltung der Kommune | Grundsteuerbescheid | Ab 2025 |
Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Heiligenberg zum 01.01.2022 sind festgesetzt und vom Gutachterausschuss beschlossen. Die Bekanntmachung kann unter diesem Link und die dazu gehörenden Bodenrichtwertkarten können unter diesem Link abgerufen werden. Die Daten stehen seit dem 01.07.2022 auf dem Online-Portal BORIS BW und auf unserem GIS-Bürgerportal zur Verfügung.
Leitfaden für die Nutzung von BORIS-BW
Außer den Daten aus BORIS-BW benötigen Sie zur Abgabe der Feststellungserklärung noch die Bearbeitungsnummer, die Ihnen in dem persönlichen Anschreiben mitgeteilt wird, Ihre Steuer-ID, Ihre Steuernummer und die Blattnummer des Grundbuches in dem das bzw. die Grundstücke gebucht sind. Diese Blattnummer finden Sie z.B. in einem Kaufvertrag, einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes oder in einem Grundbuchauszug.
Anleitung zur Abgabe der Feststellungserklärung im ELSTER-Portal
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich auf Folgendes hin:
Mit dem GIS Bürgerportal (Geo Informationssystem) bieten wir Ihnen einen Zugang zu raumbezogenen Daten der Gemeinde Heiligenberg. Sie finden hier verschiedene Themenkarten aus den Bereichen Baurecht (z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne), Bodenrichtwerte und Umwelt (z.B. Hochwasserkarten, Gewässerübersicht). Sie finden hier auch die Grundstücksgröße sowie die Flurstücksnummer, die Sie für die Angaben in der Feststellungserklärung benötigen.
Ab 1.7.2022 finden Sie hier auch die neuen Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform.
Leitfaden GIS-Bürgerportal Heiligenberg