Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Der Gemeinderat der Gemeinde Heiligenberg hat am 05.11.2024 die neuen Hebesätze wie folgt beschlossen:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) = 300 v.H.
Grundsteuer B (Grundvermögen) = 250 v.H.
Die bisherigen Hebesätze betrugen für die Grundsteuer A 320 v.H. und für die Grundsteuer B 350 v.H.
Ziel des Gemeinderats war dabei, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sich gleichbleibend entwickelt. Mit der Grundsteuerreform 2025 möchte die Gemeinde keine versteckte Steuererhöhung durchführen. Deshalb hat sie den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 so berechnet, dass sie gleich viel Einnahmen erzielt, wie bei einer Beibehaltung des alten Systems.
Es wird aber insbesondere bei der Grundsteuer B zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern kommen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass die Gebäude bzw. dessen Wert ab dem Jahr 2025 nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Berechnung ab dem Jahr 2025 ist ausschließlich die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert und die überwiegende Nutzung des Grundstücks ausschlaggebend.
Tendenziell werden Eigentümer/innen von großen Grundstücken in hohen Wertlagen eher höher und in Lage mit niedrigen Bodenrichtwerten eher niedriger besteuert. Eigentümer/innen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und von bebauten Gewerbegrundstücken zahlen zukünftig überwiegend weniger Grundsteuer.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Berechnung der Grundsteuer B
Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg ab 2025 nur noch nach dem sogenannten Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte für die Grundstücke hat der Gutachterausschuss als unabhängiges Gremium festgelegt. Diese sind grundsätzlich für alle bindend. Maßgeblich für die Grundsteuer ab 2025 sind die Bodenrichtwerte für das Jahr 2022 (sog. Hauptfeststellungszeitpunkt).
Wertfeststellung durch das Finanzamt
Vom Finanzamt Überlingen müssten Sie mittlerweile 2 Bescheide erhalten haben. Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid.
Grundsteuerwertbescheid
Im Grundsteuerwertbescheid enthalten sind die Beschreibung des Objektes, die Fläche des Flurstücks in m². (ggf. Miteigentumsanteil), sowie der Bodenrichtwert in €/m². Diese Werte wurden vom Eigentümer an das Finanzamt übermittelt.
Grundsteuermessbescheid
Mit dem Grundsteuermessbescheid wird der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl (§ 40 LGrStG). Die Messzahl beträgt grundsätzlich 1,30 Promille. Bei Grundstücken die überwiegend dem Wohnzweck dienen, reduziert sich die Messzahl auf 0,91 Promille.
Der vom Finanzamt errechnete und mit Bescheid festgestellte Grundsteuermessbetrag ist Berechnungsgrundlage für die Gemeinde zur Erhebung der Grundsteuer. An diesen Wert ist die Gemeinde bei der finalen Berechnung zwingend gebunden.
Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer nach der Formel:
Wer bearbeitet dies? | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
Finanzamt (Grundsteuerwertbescheid Grundsteuermessbescheid) | Reinertrag x Kapitalisierungsfaktor = Grundsteuerwert Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag | Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag |
Gemeinde Heiligenberg (Grundsteuerbescheid) | Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer | Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer |
Was muss ich künftig zahlen?
Den endgültigen Grundsteuerbescheid mit dem Steuerbetrag für 2025 erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2025. Bestehende Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.
Wollen Sie aber schon heute ausrechnen wie hoch Ihre Grundsteuerbelastung für 2025 ist, dann müssen Sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Heiligenberg multiplizieren.
So erreichen Sie bei Fragen die zuständigen Stellen:
Fragen zu: | Kontaktstelle: |
Bodenrichtwert | Gutachterausschuss Linzgau-Gehrenberg Tel. 07544/500-370 |
Grundsteuerwert, Steuermesszahl, Grundsteuermessbetrag und dazugehörige Bescheide | Finanzamt Überlingen Tel. 07551/836-467 oder über das Kontaktformular |
Hebesatz, Grundsteuerbetrag und Grundsteuerbescheid | Gemeinde Heiligenberg, Steueramt Tel. 07554/9983-19 oder per E-Mail |
Wo kann ich mich noch über die Grundsteuer informieren?
Rechtsgrundlagen