Der Mietspiegel wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung Heiligenberg auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen für das Gemeindegebiet erstellt. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die von Februar 2024 bis März 2024 bei 3.357 mietspiegelrelevanten Haushalten in allen 23 Kommunen des Bodenseekreises eigens zum Zweck der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Dazu wurden Mieterhaushalte zufällig ausgewählt und per Post anhand eines standardisierten Fragebogens schriftlich befragt, mit der Möglichkeit sich alternativ per Online-Erhebung im Internet zu beteiligen.
Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Für jede der beteiligten Kommunen wurde ein eigener Mietspiegel erstellt.
Die Neufassung des Mietspiegels für Heiligenberg wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 09.07.2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt, er gilt ab dem 01.08.2024. Eine Fortschrteibung auf Indexbasis ist im Jahr 2026 vorgesehen.
Der Mietspiegel wurde vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Sitz in Regensburg) nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.
Dieser Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 160 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sein dürfen somit: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (GrundÂsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten.
Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Nettomiete nicht enthalten, ebenso nicht evtl. Anteile für Schönheitsreparaturen.
Der Mietspiegel wird hier kostenfrei als PDF-Datei zum Download angeboten.
Den zum Betrachten notwendigen "Adobe Reader" können Sie kostenlos downloaden.
Als ergänzendes Angebot steht nachfolgend der kostenfreie Online-Mietspiegel Rechner für Heiligenberg zur Verfügung. Durch die Eingabe der spezifischen Daten einer Wohnung kann hier die ortsübliche Vergleichsmiete sehr leicht ausgerechnet werden.