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Gemeinde Heiligenberg (Druckversion)

Wespen und Hornissen

Wespen und Hornissen

Auch in Heiligenberg gibt es jeden Sommer viele Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Mal können Kaffee und Kuchen im Freien nicht genossen werden, ist gar der Kindergeburtstag im Garten gefährdet, mal brummt’s im Rolladenkasten. Haben sich Wespen oder Hornissen am Haus eingenistet, stellt sich die Frage: Feuerwehr? Polizei? Wer ist eigentlich Ansprechpartner, wenn diese Insekten zu aufdringlich werden? Mit einem Infoblatt möchte Ihnen das Landratsamt Bodenseekreis, das Sie hier downloaden können, hierzu gerne ein paar Tipps, Antworten und Hilfestellungen geben und nicht zuletzt Ansprechpartner nennen.

Alle heimischen Tiere genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Die Hornisse ist darüber hinaus besonders geschützt. Sie ist durch die Zerstörung der Lebensräume mittlerweile recht selten geworden und deshalb auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu finden. Deshalb ist auch vor einer Umsiedlung eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörden einzuholen. Manchmal werden sogar Wildbienen oder Hummeln als Bedrohung empfunden. Sie sind allesamt gesetzlich geschützt und zeichnen sich durch Harmlosigkeit und Friedfertigkeit den Menschen gegenüber aus. Zum Erhalt des biologischen Gleichgewichts in unserer Natur, in der auch Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln ihren Platz haben sollten, sind diese unbedingt zu schützen, z. B. durch Belassen der Wohnstätten oder Verzicht auf Pflanzengifte im Garten.

Aus diesen Gründen können und dürfen weder der gemeinliche Bauhof noch die Feuerwehr der Gemeinde bei Ihnen anrücken, um Wespen- oder Hornissennester zu beseitigen.

 

 

http://www.heiligenberg.de//de/buerger/rathaus-service/interessantes-wissenswertes/wespen-und-hornissen