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Gemeinde Heiligenberg (Druckversion)

Rathaus Aktuell

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)- Rückflussmittel für 2024


Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hatte Ende Februar die Entscheidung über das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) getroffen.


Das Ministerium hat mitgeteilt, dass es auch im Jahr 2024 Rückflussmittel zur Verfügung stehen, so dass in einem engen Zeitfenster noch Nachrücke-Anträge möglich sind. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist begrenzt. Daher kommen nur besonders dringliche Projekte mit einer besonderen strukturellen Bedeutung für eine unterjährige Programmentscheidung in Frage, bei denen bereits eine Baugenehmigung vorliegt.


Bei sämtlichen Anträgen ist die Dringlichkeit, strukturelle Bedeutung und Umsetzbarkeit von der Gemeinde ausführlich zu begründen.
Förderschwerpunkte sind die Bereiche „Grundversorgung“, „Wohnen / Innenentwicklung“ „Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen z. B. auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Für die Antragstellung von privaten Projekten sind folgende Unterlagen (1-fach Papierform / 1-fach digital als PDF) bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens 19. April 2024 vollständig vorzulegen:

  • Projektbeschreibung bei Förderungen im Förderschwerpunkt Wohnen nach Formblatt 3 und 4
  • Nutzungskonzeption bei Förderungen im Förderschwerpunkt Wohnen
  • Projektbeschreibung für privat-gewerbliche Vorhaben nach Formblatt 5
  • Einsatz CO2 speichernde Baustoffe (bei überwiegendem Bau mit Holz) – Formblatt 9
  • ausführliche schriftliche Projektdarstellung mit Dokumentation (Fotos)
  • vollständige aussagekräftige Planunterlagen (entsprechend Bauantrag)
  • Kostenberechnung (DIN 276) nach Formblatt Regierungspräsidium Tübingen

 
Die Vorlagefrist ist zwingend einzuhalten.
 
Es wird gebeten sich im Vorfeld einer Antragstellung mit der Gemeindeverwaltung, Herr Irmler (Tel. 07554/9983-16 oder per E-Mail) in Verbindung zu setzen.


Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum finden Sie im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung .

http://www.heiligenberg.de//de/buerger/rathaus-service/rathaus-aktuell