Gemeinde Heiligenberg

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Fon: 07554/9983-12

Die Sonne über dem Bodensee

GENIEßEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne

Bauleitpläne werden vom Gemeinderat als Satzungen beschlossen, sie stellen somit einen Teil des Ortsrechts einer Gemeinde dar.

Ein Bauleitplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden, von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. 

Ein Bauleitplan wird normalerweise nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken, oder einen Gemeindeteil aufgestellt. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung und dem Text. 

Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen (Begründung). Teil der Begründung ist - bei neueren Bauleitplänen - auch der Umweltbericht.

Die in Bauleitplänen getroffenen Regelungen für die Bebauung sind in der Regel verbindlich. Befreiungen können von der Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden (abschließend geregelt im § 31 Baugesetzbuch).

Ãœber die Navigationsleiste links des Textes können die Bauleitpläne der Gemeinde Heiligenberg, sortiert nach Ortsteilen, abgerufen werden. Die Pläne sind, zur besseren Darstellung, auf DIN-A3 verkleinert und daher nicht maßstabsgerecht!

Da nicht alle Grundstücke im Gemeindegebiet im Geltungsbereich eines Bauleitplanes liegen, empfiehlt es sich weiterhin, sich vor Planung einer Baumaßnahme mit dem Bauamt der Gemeinde in Verbindung zu setzen, um sich über die Bauvorschriften auf Ihrem Grundstück zu informieren.

Fon: 07554 / 9983-15 oder per Mail

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