![]() ![]() ![]() ![]() ![]() KontaktGemeinde Heiligenberg Verwaltungsportal BWDas Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.
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LebenslagenLebenssituationDie nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. Übersicht | Wahlen und Bürgerbeteiligung | Regionalversammlung des Verbands Region StuttgartRegionalversammlung des Verbands Region StuttgartDie Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten gewählt. Derzeit hat die Regionalversammlung 93 Mitglieder. Die nächste Wahl findet im Jahr 2009 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt. Wahlberechtigt und wählbar sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen. Die weiteren Bestimmungen sind identisch mit denen der Kommunalwahl. Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis. Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Mitglieder der Regionalversammlung im Landkreis zu wählen sind. Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis. Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. AufgabenDer Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem:
Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest, entscheidet über Angelegenheiten des Verbands (soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder der Regionaldirektor zuständig sind) und kontrolliert die Verwaltung des Verbands. Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie
Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden. Weitere Informationen zur Regionalversammlung finden Sie im Online-Auftritt des Verbands Region Stuttgart. ![]() ![]() ![]() |