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DienstleistungenAufenthalt für Studierende aus der EUStudienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht erhalten. Zuständig:
Voraussetzung:
Ablauf:Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihr Freizügigkeitsrecht benötigen und Ihnen diese nicht bereits unaufgefordert zugesandt wurde, können Sie die zuständige Stelle schriftlich oder persönlich um Ausstellung der Bescheinigung bitten. Unterlagen:
Rechtsgrundlage: ![]() ![]() ![]() |