Heiligenberg überm Bodensee
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Gemeinde Heiligenberg
Schulstraße 5
88633 Heiligenberg
Fon: 07554/9983-0
Fax: 07554/9983-29
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Dienstleistungen

Aufenthalt für Studierende aus der EU

Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht erhalten.

Zuständig:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die einer Verwaltungsgemeinschaft mit Großer Kreisstadt angehört, die die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahrnimmt: die Verwaltungsgemeinschaft selbst oder die Gemeinde-/Stadtverwaltung welche die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahrnimmt
  • ansonsten: das für den Wohnort zuständige Landratsamt

Voraussetzung:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
  • Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 600 monatlich Euro) und der Krankenversicherung in Deutschland

Ablauf:

Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihr Freizügigkeitsrecht benötigen und Ihnen diese nicht bereits unaufgefordert zugesandt wurde, können Sie die zuständige Stelle schriftlich oder persönlich um Ausstellung der Bescheinigung bitten.

Unterlagen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (in der Regel genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
  • Nachweis über die Krankenversicherung

Rechtsgrundlage:

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