Heiligenberg überm Bodensee
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Gemeinde Heiligenberg
Schulstraße 5
88633 Heiligenberg
Fon: 07554/9983-0
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Dienstleistungen

Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit

Wenn Ihnen Arbeitslosigkeit droht oder Sie bereits arbeitslos sind, ist Ihnen die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit gerne bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz behilflich. Dort können Sie Informationsmaterial erhalten, beispielsweise zu Berufen und Tätigkeiten, zu Fragen der beruflichen Bildung sowie zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten. Die meisten Agenturen für Arbeit verfügen über Bewerbungszentren, in denen Sie Tipps für die Stellensuche, Ihre Bewerbung und Vorstellung erhalten können.

Über offene Stellen können Sie sich auch online am virtuellen Arbeitsmarkt informieren. Dort steht Ihnen ein breites und überregionales Angebot an Stellen zur Selbstsuche zur Verfügung. Des Weiteren finden Sie im Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit eine Reihe von Links zu "Berufs- und branchenspezifischen Stellenbörsen".

Neben den Informationen, die das Internet für Stellensucher bereithält, bietet die Agentur für Arbeit weitreichende Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten an.

Die Agentur für Arbeit veranstaltet so genannte Stellenbörsen, bei denen sich Arbeitgeber vorstellen und ihre offenen Stellen anbieten. Sie können dort unmittelbar Kontakt mit Firmen aufnehmen.

Außerdem wird auch Ihre Eigeninitiative unterstützt. Sie erhalten Tipps, wie und wo Sie sich selbst um eine neue Stelle bemühen sollten.

Für die Vermittlung von Bewerbern mit bestimmten Qualifikationen oder für die Vermittlung einer Arbeitsstelle ins Ausland bietet die Bundesagentur für Arbeit besondere "Fachvermittlung" an.

Spezielle Beratungsangebote gibt es für Menschen mit Behinderungen, für Hochschulabsolventen und für Berufsrückkehrer.

Zuständig:

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Voraussetzung:

Wenn Sie sich beruflich verändern wollen oder Ihnen Arbeitslosigkeit droht, sollten Sie nicht warten, bis Sie arbeitslos geworden sind. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, um sich zu informieren. Es empfiehlt sich, bereits während der Kündigungsfrist das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig davon sind Personen, deren Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht endet, verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Ablauf:

Um das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Termin mit einem Berater oder Vermittler in Ihrer Agentur für Arbeit vereinbaren.

In einem persönlichen Gespräch geben diese Auskunft und Rat in Fragen

  • der Arbeitsplatzwahl,
  • der beruflichen Entwicklung,
  • zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
  • zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
  • zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten,
  • zu Möglichkeiten der beruflichen Bildung und
  • zu Leistungen der Arbeitsförderung.

Im Rahmen der Beratung werden zunächst Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten wie Ausbildung, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten aufgenommen. Daraus ergibt sich Ihr Bewerberangebot mit einem individuellen Bewerberprofil, das die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Angebot im virtuellen Arbeitsmarkt ist.

Der Arbeitsvermittler wählt dann diejenigen Bewerber- und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen. Über den Vermittlungsvorschlag werden Sie entweder in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich beziehungsweise telefonisch informiert. Die Entscheidung über die Annahme des Vermittlungsvorschlags (und die Gestaltung des Arbeitsvertrages) liegt bei Ihnen.

Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, kann die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug haben (Sperrzeit). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem "Merkblatt für Arbeitslose".

Liegen für Sie keine geeigneten Stellenangebote vor, wird der Vermittler initiativ für Sie nach offenen Stellen fragen. Falls für Sie auch ein Wohnortwechsel in Betracht kommt, kann die Suche über den Bereich der örtlichen Agentur für Arbeit hinaus ausgedehnt werden.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) Informationsplätze mit Internet-Zugang, an denen Sie die Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit einsehen und sich über Stellenangebote informieren können.

Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich ist, kann die Agentur für Arbeit einen Dritten mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragen. Sie selbst können die Beauftragung eines Dritten mit Ihrer Vermittlung verlangen, falls Sie sechs Monate nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind. Mit einem Vermittlungsgutschein, der auf Ihren Wunsch hin ebenfalls von der Agentur für Arbeit ausgestellt wird, können Sie auch Vermittlungsleistungen privater Vermittler in Anspruch nehmen.

Kosten:

Die Leistungen der Agentur für Arbeit kann jeder Arbeitnehmer unentgeltlich in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage:

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