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DienstleistungenAufnahmeprüfung zu weiterfühenden SchulenWenn Eltern mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden sind, können sie ein Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sind die Eltern mit der aus dem Beratungsverfahren resultierenden "Gemeinsamen Bildungsempfehlung" nicht einverstanden, können sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung der jeweiligen Schulart anmelden. Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung kann auch ohne ein vorhergehendes Beratungsverfahren erfolgen. Die Aufgaben für die Aufnahmeprüfung werden vom Kultusministerium auf der Grundlage des Bildungsplanes der Grundschule gestellt. Die Prüfung erfolgt an verschiedenen Tagen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Des Weiteren ist eine mündliche Prüfung vorgesehen, wenn in der schriftlichen Prüfung nicht der erforderliche Notendurchschnitt erreicht wurde. Für den Besuch der Realschule müssen in der Prüfung mindestens folgende Leistungen erbracht werden:
Für den Besuch des Gymnasiums müssen in der Prüfung mindestens folgende Leistungen erbracht werden:
Zuständig:die besuchte Grundschule Ablauf:Die Erziehungsberechtigten melden bei der bislang besuchten Grundschule das Kind für die Aufnahmeprüfung an. Die untere Schulaufsichtsbehörde (in den Stadtkreisen das Staatliche Schulamt und in den Landkreisen das Landratsamt) benachrichtigt die Erziehungsberechtigten daraufhin schriftlich über Zeit und Ort der Prüfung. Diese Aufnahmeprüfung wird an zentral gelegenen Grundschulen durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sollte das Kind den Durchschnitt für die gewünschte Schulart nach der schriftlichen Prüfung nicht erreicht haben (3,0 für die Realschule und 2,5 für das Gymnasium), so wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden schriftlich mitgeteilt. Bei Bestehen der Aufnahmeprüfung kann eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule durch die Eltern erfolgen. Frist:Im Schuljahr 2006/2007 erfolgt die Anmeldung bis 18. Mai 2007.
Im Schuljahr 2007/2008 erfolgt die Anmeldung bis 27. Mai 2008.
Rechtsgrundlage:Aufnahmeverordnung der jeweiligen Schulart ![]() ![]() ![]() |