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DienstleistungenAuszug aus dem GewerbezentralregisterEin Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird. Zuständig:die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes Ablauf:Zentralregisterauszüge müssen persönlich beantragt werden. Nur bei juristischen Personen ist in Ausnahmefällen eine schriftliche Antragstellung möglich. Die Gebühr ist in diesem Fall mit Verrechnungsscheck zu entrichten. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Download zur Verfügung. Unterlagen:
Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug (GZR-Auszug) für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn den GZR-Auszug direkt zu. Soweit Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Das Bundeszentralregister in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde. Kosten:13 Euro Rechtsgrundlage: ![]() ![]() ![]() |