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DienstleistungenBeratungsverfahren zur Aufnahme in weiterführende SchulenWenn Eltern mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden sind, können sie ein Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung. Zuständig:die besuchte Grundschule Ablauf:Bei dem Beratungsverfahren werden die Kinder von speziell ausgebildeten "Beratungslehrern" getestet. Die Tests sind landesweit einheitlich gestaltet. Anschließend finden Gespräche mit den Eltern und dem Klassenlehrer statt, in denen über die geeigneten Bildungsgänge beraten wird. Die Klassenkonferenz, in welcher der Beratungslehrer stimmberechtigt ist, gibt unter Berücksichtigung des Ergebnisses des besonderen Beratungsverfahrens eine "Gemeinsame Bildungsempfehlung" ab. Die "Gemeinsame Bildungsempfehlung" ist den Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. Anschließend kann das Kind gegebenenfalls für die gewünschte weiterführende Schule angemeldet werden. Sind die Erziehungsberechtigten mit der aus dem Beratungsverfahren resultierenden "Gemeinsamen Bildungsempfehlung" nicht einverstanden, können sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung der jeweiligen Schulart anmelden. Frist:Die Frist zur Entscheidung, ob ein Beratungsverfahren in Anspruch genommen werden soll, wird mit der Grundschulempfehlung bekannt gegeben. Rechtsgrundlage:Aufnahmeverordnung der jeweiligen Schulart ![]() ![]() ![]() |